Kurz gesagt: Die Vorabpauschale ist ein Betrag, auf den du bei einem thesaurierenden ETF schon während der Ansparphase Steuern zahlst — auch wenn du keinen einzigen Anteil verkauft hast. Der Staat unterstellt dem Fonds eine jährliche Mindestrendite (den „Basiszins”) und besteuert diese fiktive Rendite vorab. Beim späteren Verkauf wird alles wieder verrechnet, damit du nichts doppelt zahlst.

Warum gibt es die Vorabpauschale überhaupt?

Ein thesaurierender ETF schüttet Gewinne nicht aus, sondern legt sie sofort wieder an. Ohne Vorabpauschale würdest du erst beim Verkauf — oft erst nach 30 Jahren — überhaupt Steuern zahlen. Ein ausschüttender Fonds dagegen wird jedes Jahr besteuert. Die Vorabpauschale gleicht diesen Unterschied aus: Der Staat holt sich jährlich einen kleinen Teil vorab, damit beide Fondstypen ähnlich behandelt werden.

Wie wird sie berechnet? (in 3 Schritten)

  1. Basisertrag = Fondswert am Jahresanfang × Basiszins × 70 %. Den Basiszins legt das Bundesfinanzministerium jedes Jahr neu fest; er orientiert sich an der Rendite deutscher Bundesanleihen.
  2. Deckelung: Die Vorabpauschale ist nie höher als die tatsächliche Wertsteigerung des Fonds im Jahr. Ist der Fonds gefallen oder war der Basiszins negativ oder null (wie 2021 und 2022), beträgt sie 0 €.
  3. Steuer darauf: Fällig wird die Abgeltungsteuer (25 % plus Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer) — nach Abzug der Teilfreistellung von 30 % für Aktienfonds und deines Sparer-Pauschbetrags.

Ein Rechenbeispiel

Angenommen, dein ETF ist zum Jahresanfang 50.000 € wert und der Basiszins liegt bei 2,5 %:

  • Basisertrag = 50.000 € × 2,5 % × 70 % = 875 €
  • Nach 30 % Teilfreistellung steuerpflichtig: 875 € × 70 % = 612,50 €
  • Liegt das über deinem Sparer-Pauschbetrag, fallen darauf rund 25 % Abgeltungsteuer an — also grob 160 € für dieses Jahr.

Die bereits gezahlte Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf vom Gewinn abgezogen, damit du sie nicht ein zweites Mal versteuerst.

Was bedeutet das für den Vergleich ETF gegen Fondspolice?

Genau hier liegt ein Kern-Unterschied: In einer fondsgebundenen Rentenversicherung (Fondspolice) fällt keine jährliche Vorabpauschale an — die Erträge im Versicherungsmantel sind während der Ansparphase steuergestundet. Über 30+ Jahre kann dieser nicht abgeführte Steuerbetrag im Mantel weiter für dich arbeiten (Zinseszins auf gestundete Steuer). Ob dieser Steuerstundungs-Vorteil die in der Regel höheren Kosten einer Police überwiegt, hängt vom Einzelfall ab — von Laufzeit, Kostenniveau, Steuersatz und Beitragsdynamik. Pauschalaussagen führen hier in die Irre.

Verwandt: Halbeinkünfteverfahren (12/62-Regel) und Teilfreistellung.

Dieser Beitrag erklärt allgemeine Grundlagen und ist keine Steuer- oder Anlageberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze und die Unterlagen deines Anbieters.