Ratgeber: Steuern rund um ETF & Fondspolice

Ob ein ETF-Sparplan oder eine fondsgebundene Rentenversicherung nach 30 Jahren mehr übrig lässt, entscheidet sich selten an der Fondsauswahl. Vor Steuer liegen beide Wege nah beieinander – der Unterschied entsteht aus zwei Größen: den Kosten und der Besteuerung. Die Kosten stehen im Produktinformationsblatt. Die Steuer steht nirgends, sie muss gerechnet werden.

Drei Effekte tragen dabei fast die gesamte Differenz: die Vorabpauschale während der Ansparphase, das Halbeinkünfteverfahren bei Auszahlung und die Teilfreistellung, die auf beiden Seiten wirkt, aber unterschiedlich hoch. Alles Weitere – Sparer-Pauschbetrag, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag – ändert das Ergebnis um Nachkommastellen, nicht um die Richtung. Deshalb stehen genau diese drei hier im Mittelpunkt, jeder mit einer eigenen Erklärseite.

Vorabpauschale: der Effekt in der Ansparphase

Beim thesaurierenden ETF im Depot fällt jedes Jahr Steuer an, obwohl kein Anteil verkauft wurde. Grundlage ist der Basisertrag: Fondswert am Jahresanfang × Basiszins × 70 %, gedeckelt auf die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres. In einem Jahr mit fallenden Kursen oder einem Basiszins von null beträgt die Vorabpauschale 0 €.

Im Versicherungsmantel entfällt sie vollständig – die Erträge sind während der Ansparphase gestundet. Das ist der Effekt mit dem längsten Hebel, weil er nicht einmal, sondern jedes Jahr wirkt: Was nicht ans Finanzamt geht, bleibt investiert und verzinst sich mit. Über 30 Jahre summiert sich das zu einem Betrag, der die gesamte Vergleichsrechnung in die andere Richtung drehen kann – wenn die Police ihn nicht durch ihre Kosten wieder aufbraucht. Genau das ist der Punkt, an dem pauschale Aussagen in beide Richtungen scheitern.

→ Vorabpauschale einfach erklärt

Halbeinkünfteverfahren (12/62-Regel): der Effekt am Ende

Läuft eine Fondspolice mindestens zwölf Jahre und erfolgt die Kapitalauszahlung nach dem 62. Geburtstag, wird nur die Hälfte des Gewinns mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belastet. Beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein; fehlt eine, greift die volle Abgeltungsteuer – dann bleibt vom Steuervorteil der Police nichts, während ihre Kosten bleiben.

Damit hängt dieser Effekt an einer Annahme, nicht an einer Zahl: am persönlichen Steuersatz im Rentenalter. Ein Mandant mit 42 % im Erwerbsleben und 28 % im Alter kommt zu einem anderen Ergebnis als einer, der in beiden Phasen bei 42 % liegt. Und wer statt der Einmalauszahlung die lebenslange Rente wählt, versteuert nicht den Ertrag, sondern nur den Ertragsanteil – bei Rentenbeginn mit 67 sind das 17 % der Rente. Der ETF-Sparplan hat in der Auszahlung kein Gegenstück dazu: Gewinne werden voll abgeltungsbesteuert.

→ Halbeinkünfteverfahren & 12/62-Regel erklärt

Teilfreistellung: der Effekt, der beide Seiten betrifft

Bei einem Aktienfonds bleibt ein fester Anteil der Erträge steuerfrei. Im Depot sind es 30 %, innerhalb einer fondsgebundenen Versicherung nur 15 %. Der niedrigere Satz im Mantel ist die Gegenbuchung zu Steuerstundung und halbem Satz – der Gesetzgeber begünstigt die Police an zwei Stellen und nimmt an der dritten etwas zurück.

Im Gespräch ist das der Effekt, der am häufigsten falsch erinnert wird, weil beide Seiten ihn haben und die 30 % bekannter sind als die 15 %. Rechnerisch arbeitet er gegen die Police und mildert den Vorabpauschale-Vorteil ab. Er allein dreht kein Ergebnis, aber er verschiebt die Schwelle, ab der das Kostenniveau einer Police noch tragbar ist.

→ Teilfreistellung einfach erklärt

Warum die drei nur gemeinsam eine Antwort geben

Die drei Effekte zeigen nicht in dieselbe Richtung. Die Vorabpauschale spricht für den Mantel, die Teilfreistellung für das Depot, das Halbeinkünfteverfahren für den Mantel – aber nur unter Bedingungen, die erst in 30 Jahren feststehen. Wer einen davon herausgreift, kann jedes gewünschte Ergebnis belegen. Das ist der Grund, warum dieselbe Frage in zwei Beratungsgesprächen zwei gegenteilige Antworten bekommt, ohne dass jemand falsch gerechnet hat.

Belastbar wird es erst, wenn alle drei zusammen mit den echten Kosten und den Annahmen des konkreten Falls durchgerechnet werden – Laufzeit, Steuersatz vorher und nachher, Beitragshöhe, Auszahlungsform. Nicht als Näherung im Kopf, sondern als Rechnung, die man dem Mandanten hinlegen kann und die in einem Jahr noch nachvollziehbar ist.


Alle Effekte zusammengerechnet siehst du im ETF-vs-Fondspolice-Rechner – vor Steuer, nach Steuer, dokumentierbar im Termin.

Die Beiträge erklären allgemeine Grundlagen und sind keine Steuer- oder Anlageberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze und die Unterlagen des Anbieters.